Mitgliederverwaltung

Wenn Du eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein Sektion Flensburg e. V. wünschst, drucke bitte den Aufnahmeantrag (unten) aus und sende ihn vollständig (IBAN = alle Kästchen!) ausgefüllt – mit SEPA-Mandat – an folgende Anschrift:

Deutscher Alpenverein
Sektion Flensburg e. V.
Postfach 1437
24904 Flensburg

Du erhältst dann zeitnah einen Mitgliedsausweis mit der Post zugesandt.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben und auch nicht über ein deutsches Konto verfügen, dann benötigt die Sektion keine Einzugsermächtigung, sondern erwartet die Überweisung des entsprechenden Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr.

Die Sektion weist darauf hin, dass der Vorstand aus ökologischen und ökonomischen Gründen beschlossen hat, das halbjährlich erscheinende Informationsheft „Bergblick“ nur noch auf ausdrücklichen Wunsch als gedruckte Ausgabe zu versenden. Bitte teilen Sie der Sektion mit, wenn Sie diese Informationen als Papierdruck haben möchten. Das Heft ist online lesbar  im Bergblick-Archiv auf dieser Homepage.

Ebenfalls wird das Mitgliedermagazin „DAV Panorama“ des Bundesverbandes nur noch auf besonderen Wunsch als gedruckte Ausgabe versandt. Das Heft ist online lesbar auf www.alpenverein.de.

Informationen über die Speicherung von personenbezogenen Daten auf elektronischen Datenverarbeitungssystemen bei der Sektion Flensburg und bei der Bundesgeschäftsstelle in München finden sich in der Datenschutzerklärung .

Unsere Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

Ansprechpartnerin

Gerhild Schiller
Mitgliederverwaltung

mitgliederverwaltung@dav-flensburg.de


Aufnahmeantrag

Mit dem Absenden des Aufnahmeantrags erkennst Du die Satzung des Deutschen Alpenverein Sektion Flensburg e. V. an und erklärst dich mit der Datenschutzerklärung sowie den Teilnahmebedingungen einverstanden: 

Den Aufnahmeantrag findest Du hier


Informationen zum Mitgliedsausweis

Die Mitgliedsausweise der Mitglieder, die am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden im Februar direkt aus München zugesandt.

Die Mitgliedsausweise der Überweisenden werden nach Eingang der Beiträge durch die Geschäftsstelle der Sektion zugesandt.

Bitte denkt daran, dass der Ausweis des Jahres Ende Februar seine Gültigkeit verliert. Die Leistungen der DAV-Unfallversicherung kommen nur den Mitgliedern zugute, die zum Zeitpunkt des Unfalls oder der Bergnot ihren Beitrag bezahlt haben.


Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung

Bitte meldet Eure Änderungen nur an die Mitgliederverwaltung der Sektion Flensburg und nicht nach München. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Zusendung der Mitgliedsausweise und Sektionsmitteilungen sowie der Zeitschrift „Panorama“ an die richtige Anschrift erfolgt.