Teilnahmebedingungen

für Kurse und Touren des DAV Sektion Flensburg e. V.

Schön, dass Sie mit uns unterwegs sein wollen! Damit bereits im Vorfeld die wichtigsten Regeln bekannt sind, erhalten Sie nachfolgend einen Überblick über die allgemeinen Teilnahmebedingungen für alle Aktivitäten und Veranstaltungen, einschließlich Ausbildungskursen und Reisen, des DAV Sektion Flensburg e. V.

1. Teilnehmerkreis

Grundsätzlich können an den Aktivitäten und Reisen der Sektion nur volljährige Vereinsmitglieder teilnehmen. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen der Familiengruppen oder Veranstaltungen, die auch für minderjährige Teilnehmende ausgeschrieben sind.

C-Mitglieder unserer Sektion können gleichberechtigt an unseren Veranstaltungen teilnehmen.

Nichtmitglieder können nur an ausgewählten Veranstaltungen teilnehmen, soweit dieses mit den jeweiligen Verantwortlichen abgestimmt ist.

2. Persönliche Voraussetzungen

Die in der Ausschreibung geforderten Anforderungen an das körperliche Leistungsvermögen und den erforderlichen Wissens- und Erfahrungsstand sind zu beachten. Diese Anforderungen sind verbindlich. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie alle Anforderungen erfüllen, kann Ihnen die verantwortliche Person Auskunft erteilen. Sind Sie gesundheitlich oder körperlich eingeschränkt, müssen Sie die verantwortliche Person vor Ihrer Anmeldung darüber informieren. Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die angegebenen Voraussetzungen erfüllen.

3. Anmeldung

Bei Ausbildungskursen und Reisen ist in jedem Fall vor der Anmeldung Kontakt mit der Kurs-/Reiseleitung aufzunehmen, um sich über die Anforderungen und den geplanten Ablauf der Veranstaltung zu informieren. Die verbindliche Anmeldung erfolgt dann nach Zustimmung der Kurs-/Reiseleitung. Der Kurs-/Reiseleitung steht es frei, Anmeldungen abzulehnen.

4. Rücktritt von der Anmeldung

Rücktrittsgesuche müssen der Kurs-/Reiseleitung schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Fall werden die bereits entstandenen Teilnehmerkosten nicht erstattet. Erkrankung oder sonstige Hinderungsgründe befreien nicht von der Zahlungspflicht. Entstehen der Sektion geringere Kosten durch den Rücktritt, wird die Differenz erstattet. Gleiches gilt, wenn eine andere Person den freigewordenen Platz übernimmt. Die Sektion empfiehlt generell den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

5. Absage, Änderung und Abbruch der Veranstaltung

Die Sektion behält sich vor, Aktivitäten kurzfristig abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Bedingungen vor Ort eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht zulassen oder die verantwortliche Person aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung steht und kein Ersatz gefunden werden kann. In diesem Fall werden keine Gebühren erhoben. Die Erstattung weitergehender Schadenersatzansprüche ist ausgeschlossen.

Der verantwortlichen Person steht es frei, den Ablauf und den Inhalt der Veranstaltung vor Ort zu ändern oder die Veranstaltung abzubrechen, wenn eine planmäßige Durchführung insbesondere aus den vorgenannten Gründen oder wegen Überforderung der Gruppe nicht möglich erscheint. Kursgebühren werden dann nur zu dem überschüssigen Teil, weitere Kosten für vermittelte Leistungen nur im Umfang der Erstattung dritter Vertragspartner erstattet. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf geleistete Zahlungen oder Teilnahmegebühren.

6. Ausschluss von Aktivitäten

Die verantwortliche Person ist berechtigt, nach ihrem Ermessen Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen. Unter anderem können Personen ausgeschlossen werden, die den Anforderungen der Veranstaltung nicht gewachsen sind, die durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit der Gruppe gefährden oder die sich den sicherheitsrelevanten Anweisungen der verantwortlichen Person widersetzen.

Ebenso kann ausgeschlossen werden, wer nicht über die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände verfügt oder An- bzw. Vorauszahlungen nicht nachkommt. Über den Ausschluss, der auch nur teilweise erfolgen kann, entscheidet die verantwortliche Person abschließend. Im Falle eines Ausschlusses werden weder Teilnahmegebühren noch weitergehende Ansprüche erstattet.

7. Teilnahmegebühren

Die Gebühren für die Teilnahme richten sich nach den Angaben in der jeweiligen Ausschreibung. Soweit externe Dienstleister die Leitung von Kursen und Touren oder logistische Leistungen erbringen, werden die Kosten auf die Teilnehmer umgelegt. Soweit nicht explizit benannt, sind Fahrt-, Verpflegungs-, Unterkunfts- und Materialkosten in dem Teilnahmebeitrag nicht enthalten.

8. Nebenkosten

Zur Vereinfachung der Durchführung kann die verantwortliche Person Leistungen Dritter, wie z. B. Unterkunft, Verpflegung oder Transport, vermitteln bzw. reservieren. Erforderliche Anzahlungen und Reservierungsgebühren werden von der verantwortlichen Person separat eingefordert.

9. Ausrüstung

Die Teilnahme an den Aktivitäten des DAV Sektion Flensburg e. V. ist nur mit normgerechter Ausrüstung, die den Anforderungen der aktuellen Lehrmeinung des DAV entspricht, möglich. Die verantwortliche Person benennt vorab die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände. Die Teilnehmenden müssen dafür Sorge tragen, dass sie spätestens zu Beginn der Aktivität über die benötigte Ausrüstung verfügen. Schadhafte, unvollständige oder überalterte Ausrüstung kann die Sicherheit des Einzelnen und der ganzen Gruppe beeinträchtigen. Aus diesem Grund kann mangelhafte Ausrüstung zu Einschränkungen bei der Tour und somit auch zum Ausschluss einzelner Personen führen. In diesem Fall ist die Einschätzung der verantwortlichen Person verbindlich.

10. An- und Abreise

Soweit in der Ausschreibung nichts anderes geregelt ist, erfolgen die An- und Abreise sowie Fahrten während der Veranstaltung auf eigene Verantwortung und eigene Kosten.

11. Haftungsausschluss

Bergsport ist nie ohne Risiko. Die Teilnahme an allen Aktivitäten einschließlich Ausbildungskursen und Reisen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Eine Haftung für Schäden, die bei der Teilnahme an Vereinsaktivitäten entstehen, ist über den Umfang, der vom Deutschen Alpenverein abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einer für die Sektion tätigen Person Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Fälle einfacher Fahrlässigkeit sind durch die Haftpflichtversicherungen des Deutschen Alpenvereins abgedeckt. Die Teilnehmenden verzichten auf die Geltendmachung von Schadenersatz- und Entschädigungsansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die verantwortlichen Personen der Sektion, andere Sektionsmitglieder und die Sektion, soweit der Schaden nicht durch bestehende DAV-Versicherungen abgedeckt ist. Für Nichtmitglieder besteht kein Versicherungsschutz!

12. Bild und Tonaufnahmen

Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmenden, dass Bild- und Tonaufnahmen ihrer Person, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, angefertigt und durch die Sektion in ihren elektronischen und gedruckten Medien veröffentlicht werden dürfen. Finanzielle Ansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Mitgliedsnummer und Bankverbindung werden von der Sektion nur in dem für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass zur Kontaktaufnahme untereinander, insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften, eine Teilnehmendenliste zur Verfügung gestellt wird. Diese beinhaltet folgende Informationen: Name, Wohnort, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen.

Beschlossen in der Vorstandssitzung des DAV Sektion Flensburg e.V. am 28.3.2022.